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Aktenzeichen III 243/29

Datum 15.04.1929

Leitsatz 1. Ist das Reichsbankdirektorium auch nach den Vorschriften des Bankgesetzes vom 30. August 1924 (RGBl. II S. 235) eine öffentliche Behörde im Sinne des § 256 StPO.? 2. Kann ein von dem "Technischen Beirat der Falschgeldabteilung der Reichsbank" verfaßtes Gutachten als ein solches des Reichsbankdirektoriums gelten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC270122

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