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Aktenzeichen I 187/28

Datum 15.03.1929

Leitsatz Inwieweit kann Gläubigerbegünstigung dann angenommen werden, wenn bei Begründung der Schuld vereinbart worden ist, der Schuldner solle, wenn er bei Fälligkeit die Schuld nicht in Geld tilgen könne, dem Gläubiger dafür "Ware geben"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC1A0078

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