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Aktenzeichen II 560/28

Datum 31.01.1929

Leitsatz 1. Können Gegenstand der Jagdausübung sein: a) Tiere, von denen bereits Besitz ergriffen ist? b) Wildteile, die vom Tierkörper abgetrennt und von ihm entfernt sind? 2. Zum Begriff des Ansichbringens im Sinne des § 259 StGB. Abgeleiteter Erwerb.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC0B0035

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