zurück

Aktenzeichen I 793/28

Datum 29.01.1929

Leitsatz 1. Sind die Nebenbeteiligten (Einziehungsbeteiligten) im Sinne des § 386 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit den §§ 379, 380 RAbgO. im gerichtlichen Verfahren gegen den Beschuldigten zuzuziehen? 2. Ist im Falle der Verbindung des Strafverfahrens gegen den Hinterzieher mit dem Strafverfahren gegen Teilnehmer, Begünstiger oder Hehler eine besondere Zuziehung der letzteren zum Strafverfahren gegen ersteren geboten, soweit sie als Nebenbeteiligte in Betracht kommen können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC090023

Download PDF

zurück