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Aktenzeichen II 596/28

Datum 24.01.1929

Leitsatz Kann nach § 340 StPO. die Revision darauf gestützt werden, daß das Schöffengericht bei Prüfung der Rechtzeitigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (§ 428 Abs. 1 RAbgO.) die Vorschriften über die Zustellung des Steuerstrafbescheids (§ 394 Abs. 2 RAbgO.) unrichtig ausgelegt habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC060015

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