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Aktenzeichen II 99/28

Datum 05.11.1928

Leitsatz 1. Ist die Verwerfung der Berufung gemäß § 329 StPO. noch zulässig, nachdem das Berufungsgericht in einem früheren Termin gegen den Angeklagten gemäß § 233 StPO. verhandelt hatte? 2. Kann die Berufung gemäß § 329 StPO. verworfen werden, wenn nicht der Angeklagte, sondern nur sein zum Empfang von Zustellungen bevollmächtigter Verteidiger zu dem Termin geladen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC040010

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