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Aktenzeichen II 383/27
Datum 04.10.1928
Leitsatz 1. Setzt der Zweikampf (§§ 201 flg. StGB.) begrifflich die Austragung eines Ehrenhandels voraus? 2. Muß der Tod des Gegners (§ 206 StGB.) die Folge einer Kampfhandlung sein oder genügt ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Zweikampf?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC030006
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