zurück

Aktenzeichen II 383/27

Datum 04.10.1928

Leitsatz 1. Setzt der Zweikampf (§§ 201 flg. StGB.) begrifflich die Austragung eines Ehrenhandels voraus? 2. Muß der Tod des Gegners (§ 206 StGB.) die Folge einer Kampfhandlung sein oder genügt ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Zweikampf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC030006

Download PDF

zurück