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Aktenzeichen II 118/28
Datum 15.03.1928
Leitsatz Muß ein in der Hauptverhandlung nach Leistung des Voreides vernommener Zeuge, wenn er "entlassen" ist, sodann aber in derselben Hauptverhandlung von neuem befragt wird, stets nochmals vereidigt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC010001
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