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Aktenzeichen III 1044/28
Datum 14.01.1929
Leitsatz Liegt darin, daß ein Kleinhändler, um seine Ware teurer zu verkaufen, die Steuerbanderolen auf Zigarrenpackungen teils durch die zusammengeklebten Bruchstücke bereits verwendet gewesener, höherwertiger Steuerzeichen ersetzt, teils nur mit dem die höhere Preisangabe enthaltenden Felde solcher Banderolen überklebt, der Tatbestand des § 66 oder des § 67 TabakStG.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB830427
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