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Aktenzeichen III 1006/28

Datum 17.12.1928

Leitsatz 1. Liegt in der Wette über ein Rennen, von dessen Beendigung und Ausgang der Täter vorzeitig durch strafbares Abfangen des Rundfunks, noch nicht aber, wie er weiß, der Buchmacher Kenntnis erlangt hat, der Tatbestand des Betrugs? 2. Treffen dabei Betrug und Funkvergehen tateinheitlich zusammen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB7B0415

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