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Aktenzeichen II 460/28

Datum 13.12.1928

Leitsatz 1. Kann das Erschleichen der vorzeitigen Freigabe einer für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausfuhrpreis und dem regelmäßigen Verkaufspreise von Monopolbranntwein geleisteten Sicherheit (§ 138 Abs. 1 BranntwVerwertungsO.) in Tateinheit mit Monopolhinterziehung als Betrug strafbar sein? 2. Welcher Zeitpunkt ist nach § 128 Abs. 2 BranntwMonG. für die Berechnung des an Stelle der nicht vollziehbaren Einziehung zu erlegenden Wertes des Branntweins maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB790407

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