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Aktenzeichen III 471/28
Datum 02.07.1928
Leitsatz Ist es zulässig, in den Urteilsgründen, anstatt die Rechts- und Beweiserheblichkeit der gefälschten Urkunde durch Wiedergabe ihres Wortlauts oder Inhalts festzustellen, auf die bei den Akten befindliche Urkunde zu verweisen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB460216
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