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Aktenzeichen I 389/28

Datum 18.05.1928

Leitsatz Unterschlägt der mehrere Gläubiger vertretende Gerichtsvollzieher die für bestimmte Gläubiger eingegangenen Gelder, wenn er sie an andere Auftraggeber abführt, um den von ihm verschuldeten Verlust der für diese vereinnahmten Gelder zu verdecken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB320173

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