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Aktenzeichen II 188/28
Datum 07.05.1928
Leitsatz 1. Kann die Sprungrevision auf unrichtige Anwendung der Grundsätze über den Verbrauch der Strafklage gestützt werden? 2. Ist ein Beschluß der Rechtskraft fähig, durch den wegen eines Teils der unter Anklage gestellten einheitlichen Straftat der Angeklagte außer Verfolgung gesetzt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB2C0153
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