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Aktenzeichen II 1144/27
Datum 30.04.1928
Leitsatz 1. Ist die Vorschrift in § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO. nur eine Ordnungsvorschrift? 2. Schließt die Nichtbeachtung dieser Verfahrensvorschrift die Strafbarkeit einer wissentlich falschen Aussage als Meineid aus, wenn die für die Eidesleistung vorgeschriebenen Förmlichkeiten eingehalten waren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB290147
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