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Aktenzeichen II 1023/27

Datum 26.04.1928

Leitsatz Ist der Strafermäßigungsgrund des § 157 Abs. 1 Nr. 2 StGB. gegeben, wenn ein Zeuge zwar gemäß § 52 Abs. 2 StPO. über sein Zeugnisverweigerungsrecht, aber, entgegen dem § 58 Abs. 2 StPO., nicht auch über sein Recht, die Beeidigung des Zeugnisses zu verweigern, belehrt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB270142

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