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Aktenzeichen I 1277/27

Datum 30.03.1928

Leitsatz Ist das Amtsgericht im Privatklageverfahren wegen übler Nachrede für die Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen von Zeugen zuständig, die den Antrag des Angeklagten auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 191 StGB. unterstützen sollen? Sind solche eidesstattliche Versicherungen rechtlich völlig wirkungslos?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB200119

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