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Aktenzeichen III 145/28

Datum 29.03.1928

Leitsatz Hindert, wenn der Angeklagte nach Voruntersuchung wegen Anstiftung zu Kindestötung insoweit außer Verfolgung gesetzt, gegen ihn aber das Hauptverfahren wegen Begünstigung der Haupttäterin eröffnet wurde, die Außerverfolgungsetzung seine Verurteilung wegen jener Anstiftung? (§§ 264, 204, 211 StPO.)

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB1E0112

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