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Aktenzeichen II 1110/27
Datum 26.03.1928
Leitsatz Fällt unter die Strafvorschrift des § 27 Nr. 3 des Reichsgesetzes vom 3. Juni 1900, betr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschan, auch ein fahrlässiges Verhalten des Fleischbeschauers?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB1B0099
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