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Aktenzeichen II 760/27

Datum 19.03.1928

Leitsatz 1. Was ist unter "besonderen Vorkehrungen" (§ 64 Abs. 1 TabakStG.) zu verstehen? 2. Über das Verhältnis der Vorschrift im § 77 Abs. 1 Satz 2 TabakStG. zu Satz 1. 3. Zum Verbot der Strafschärfung (§§ 331, 358 Abs. 2 StPO.). Aufrechterhaltung einer an sich unzulässigen Geldstrafe.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB180078

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