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Aktenzeichen II 193/28
Datum 19.03.1928
Leitsatz 1. Muß ein Beweisantrag, der vor Schluß der Beweisaufnahme "für den Fall der Nichtfreisprechung" gestellt wird, vor Verkündung des Urteils durch Beschluß beschieden werden? 2. Betrifft § 53 Abs. 3 StGB. nur die Überschreitung der Notwehr dem Maß und der Art nach oder auch die zeitliche Überschreitung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB170076
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