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Aktenzeichen I 4/28

Datum 16.03.1928

Leitsatz 1. Kann Anstiftung und Beihilfe zur gleichen Tat in Tatmehrheit zusammentreffen? 2. Wie hat das Revisionsgericht zu entscheiden, wenn im Eröffnungsbeschluß und im angefochtenen Urteil zwischen Anstiftung und Beihilfe Tatmehrheit statt Gesetzeseinheit angenommen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB160074

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