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Aktenzeichen III 893/27
Datum 19.03.1928
Leitsatz Ist das Reichsgericht zur Entscheidung über die Revision zuständig, wenn in erster Instanz ein Kriegsgericht, in zweiter Instanz die große Strafkammer des Landgerichts entschieden hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB130063
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