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Aktenzeichen I 139/28

Datum 02.03.1928

Leitsatz 1. Zum Begriff der straflosen Nachtat. 2. Wie ist zu verfahren, wenn das untere Gericht rechtsirrig die Nachhandlung als eine selbständige Tat aufgefaßt und auch wegen ihrer eine Strafe ausgesprochen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB120061

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