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Aktenzeichen III 852/27

Datum 13.02.1928

Leitsatz Macht sich der Kommissionär, dem die Ware unter Eigentumsvorbehalt des Kommittenten und mit der Abrede übergeben wurde, ihr Erlös solle sofort auf letzteren übergehen, wenn er die Ware veräußert, den Erlös einzieht und für sich verbraucht, der Unterschlagung oder der Untreue schuldig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB0A0031

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