zurück
Aktenzeichen III 607/27
Datum 02.02.1928
Leitsatz Sind die Angestellten der Ortskrankenkassen stets Beamte im Sinne des § 359 StGB. oder nur, wenn sie als Vollstreckungs- oder Vollziehungsbeamte nach § 404 Abs. 4 RVersO. bestellt sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB080024
zurück