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Aktenzeichen III 607/27

Datum 02.02.1928

Leitsatz Sind die Angestellten der Ortskrankenkassen stets Beamte im Sinne des § 359 StGB. oder nur, wenn sie als Vollstreckungs- oder Vollziehungsbeamte nach § 404 Abs. 4 RVersO. bestellt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EB080024

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