zurück
Aktenzeichen III 207/27
Datum 28.03.1927
Leitsatz Muß beim Raufhandel (§ 227 StGB.) die Ursache für den Tod oder die schwere Körperverletzung zeitlich während des Angriffs gesetzt sein und sachlich innerhalb seines Rahmens liegen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA4E0272
zurück