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Aktenzeichen III 207/27

Datum 28.03.1927

Leitsatz Muß beim Raufhandel (§ 227 StGB.) die Ursache für den Tod oder die schwere Körperverletzung zeitlich während des Angriffs gesetzt sein und sachlich innerhalb seines Rahmens liegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA4E0272

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