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Aktenzeichen II 170/27

Datum 17.03.1927

Leitsatz 1. Wird durch §§ 2, 4 JugGerG. die Schuld oder nur die Strafbarkeit des Strafunmündigen ausgeschlossen? 2. Kann als Anstifter oder nur als mittelbarer Täter bestraft werden, wer eine Straftat durch einen von ihm hierzu verleiteten Strafunmündigen zur Ausführung gebracht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA4A0265

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