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Aktenzeichen III 62/27
Datum 17.03.1927
Leitsatz 1. Gehört zum Begriff der Freiheitsberaubung nach §§ 239, 341 StGB. das Bewußtsein des anderen, daß ihm die Möglichkeit zu freier Bewegung genommen ist? 2. Schließt der Wille des polizeilich Festgenommenen, auch seinerseits zur Wache zu gehen, den Tatbestand des § 341 StGB. aus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA470239
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