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Aktenzeichen III 962/26
Datum 24.02.1927
Leitsatz 1. Liegen mehrere selbständige Straftaten vor, wenn der Täter bei derselben eidlichen Zeugenaussage in mehreren Punkten schuldhaft von der Wahrheit abweicht? 2. Ist ein Urteil der Rechtskraft fähig, das die Strafkammer über einen Teil der einheitlichen Straftat unter Verweisung der Sache im übrigen an das Schwurgericht erläßt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA410225
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