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Aktenzeichen I 94/27
Datum 11.02.1927
Leitsatz Kann zwischen einer Anstiftung zum Meineid und einem vom Anstifter selbst geleisteten Meineid, der auf das gleiche Endziel gerichtet und aus demselben allgemeinen Entschluß entsprungen ist und die gleiche Unwahrheit zum Gegenstand hat, Fortsetzungszusammenhang angenommen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA380199
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