zurück

Aktenzeichen III 980/26

Datum 03.02.1927

Leitsatz 1. Unterliegen sog. "Transitgeschäfte", bei denen der Gewerbetreibende die Ware, ohne sie auf Lager zu nehmen, weiterverkauft, der Buchungspflicht nach § 6 MetallverkG. von 1923 und von 1926? 2. Greift bezüglich der im MetallverkG. von 1926 weggefallenen Sperrvorschrift des § 7 MetallverkG. von 1923 der § 2 Abs. 2 StGB. Platz? 3. Ist für die Beobachtung der Buchungspflicht und der Sperrvorschrift im Metallverkehr an sich bloß der Gewerbetreibende, eine andere Person aber -- statt seiner oder neben ihm -- nur als sein Stellvertreter gemäß § 151 GewO. strafrechtlich verantwortlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA330183

Download PDF

zurück