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Aktenzeichen II 1/27
Datum 27.01.1927
Leitsatz § 329 StPO. Hat nach der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein gegen den ausgebliebenen Angeklagten ergangenes Berufungsurteil noch rechtlichen Bestand? Muß es förmlich aufgehoben werden? Unterliegt es der Revision?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA310180
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