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Aktenzeichen I 491/26

Datum 18.01.1927

Leitsatz 1. Kann der Treuhänder als solcher im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Bevollmächtigter sein? 2. Können Grundschuldbriefe, die an einen anderen mit dem Auftrage übertragen werden, dem Auftraggeber ein Darlehen gegen Hinterlegung der Grundschuldbriefe zu verschaffen, als Vermögensstücke des Auftraggebers im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. erachtet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA2E0174

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