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Aktenzeichen I 459/26

Datum 18.01.1927

Leitsatz 1. Was ist unter Konditorwaren im Sinne des § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 23. November 1918 (BäckerVO., RGBl. S. 1329) zu verstehen? 2. Welche Arbeiten fallen unter die Zurichtungsarbeiten für den Verkauf von Konditorwaren? 3. Ist auf Grund der BäckerVO. 1918 die Herstellung leichtverderblicher Konditorwaren an Sonn- und Festtagen zulässig? 4. Findet auf die BäckerVO. 1918 und auf § 146 a GewO. in Verb. mit § 105 b GewO. in der Fassung der VO. über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe und in Apotheken vom 5. Februar 1919 (RGBl. S. 176) die IrrtumsVO. Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA2D0162

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