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Aktenzeichen I 57/26

Datum 11.03.1927

Leitsatz 1. Sind die Bestimmungen der §§ 4, 5 PreistrVO. für den Raumwucher durch die §§ 49 a, 49 b des Mieterschutzgesetzes (MSchG.) ersetzt worden oder bis zur Aufhebung der PreistrVO. neben ihnen in Kraft geblieben? 2. Ist die Vermietung oder Verpachtung von Räumen zu gewerblichen Zwecken eine Leistung zur Befriedigung des täglichen Bedarfs im Sinne des § 4 PreistrVO.? 3. Welche wesentlichen Abweichungen weisen die Tatbestände des § 49 a MSchG. gegenüber denen der §§ 4, 5 PreistrVO. auf? Unter welchen Voraussetzungen stellt sich § 49 a MSchG. als das mildere Gesetz i. S. des § 2 Abs. 2 StGB. dar? 4. Welche Gesichtspunkte sind beim Leistungswucher mit Räumen für die Ermittelung der Gestehungskosten maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA260130

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