zurück

Aktenzeichen I 612/26

Datum 04.01.1927

Leitsatz 1. Ist die Straffreiheit nach § 374 RAbgO. davon abhängig, daß der Täter bei Berichtigung oder Ergänzung seiner Angaben aus dem Beweggrunde der Rene handelt? 2. Bei welcher Steuerbehörde muß die Berichtigung oder Ergänzung zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 374 RAbgO. erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA220115

Download PDF

zurück