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Aktenzeichen II 928/26
Datum 23.12.1926
Leitsatz 1. Steht rechtswidriger Waffengebrauch (§ 149 MStGB.) in Tateinheit mit der durch ihn verübten Körperverletzung (§ 223 a StGB.)? 2. Darf bejahendenfalls die aus § 223 a StGB. zu entnehmende Strafe unter die Mindeststrafe des § 149 MStGB. herabgehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA200112
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