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Aktenzeichen I 519/26
Datum 03.12.1926
Leitsatz 1. Enthält der Ankauf unzulässiger Rohstoffe bereits einen Versuch der Hinterziehung des Branntweinaufschlags? 2. Berechnung der Versuchsstrafe bei einer fortgesetzten Handlung (§ 147 des BranntwMonG. von 1922, § 360 RAbgO.).
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA140071
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