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Aktenzeichen III 615/26

Datum 20.12.1926

Leitsatz 1. Ist die zur Sicherung übereignete Sache für den Veräußerer eine "fremde" im Sinne des § 246 StGB.? 2. Macht der Veräußerer, der seine Sache durch Besitzkonstitut einem Gläubiger zur Sicherung übereignet hat, sich der Unterschlagung schuldig, wenn er sie -- nun jedoch nach § 933 BGB. wirkungslos -- nochmals ebenso einem anderen Gläubiger übereignet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA120065

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