zurück

Aktenzeichen II 534/26

Datum 25.11.1926

Leitsatz 1. Macht der mit der Beurkundung eines Grundstückskaufs beauftragte Notar durch ungenügendes Entgegenwirken gegen eine Kaufpreisverheimlichung sich einer Steuergefährdung (§ 367 RAbgO.) "bei Wahrnehmung der Angelegenheiten" der steuerpflichtigen Vertragsparteien schuldig? 2. Wann beginnt die Verjährung der Ordnungsstrafe (§ 377 RAbgO.) gegen den Notar bei unterlassener oder unvollständiger Mitteilung eines von ihm beurkundeten Grundstückskaufs an die Steuerbehörde (§ 25 GrunderwStG., § 192 RAbgO.)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA0D0042

Download PDF

zurück