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Aktenzeichen II 834/26
Datum 22.11.1926
Leitsatz 1. Ist ein nicht wahlberechtigter Beauftragter eines in einem Betriebe vertretenen Arbeitnehmerverbands befugt, während der Betriebsratswahl den Wahlraum zu betreten? 2. Behält der Arbeitgeber das Hausrecht in einem Geschäftsraum, den er seinen Arbeitern als Wahlraum für eine Betriebsratswahl zur Verfügung gestellt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA090033
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