zurück

Aktenzeichen III 739/26

Datum 04.11.1926

Leitsatz 1. Kann der Besitz einer nach Ablauf der Ablieferungsfrist befugt erworbenen Schußwaffe später wegen Nichterneuerung des Waffenscheins unbefugt werden? 2. Findet die IrrtumsVO. auf die WaffenVO. Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E9930419

Download PDF

zurück