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Aktenzeichen II 884/26

Datum 28.10.1926

Leitsatz 1. Erstreckt sich der Zeugeneid auch auf Bekundungen, die der Zeuge (z. B. bei Angabe der persönlichen Verhältnisse) für unwesentlich und deshalb für nicht unter den Eid fallend hält? 2. Macht ihn ein Irrtum hierüber straffrei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E98F0407

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