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Aktenzeichen I 557/25
Datum 05.03.1926
Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist bei einem Vergehen gegen § 7 AußenhKontrVO. vom 20. Dezember 1919, das vor dem Inkrafttreten der Ein- und Ausfuhr-VO. vom 13. Februar 1924 begangen worden ist, die Strafe zu bemessen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E9310123
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