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Aktenzeichen I 557/25

Datum 05.03.1926

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist bei einem Vergehen gegen § 7 AußenhKontrVO. vom 20. Dezember 1919, das vor dem Inkrafttreten der Ein- und Ausfuhr-VO. vom 13. Februar 1924 begangen worden ist, die Strafe zu bemessen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E9310123

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