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Aktenzeichen II 297/25

Datum 18.02.1926

Leitsatz 1. Sind Zuwiderhandlungen gegen das BranntwMonG. nach dem Deutsch-Polnischen Abkommen vom 21. Juni 1922 als Verfehlungen gegen die Zoll- und Steuergesetze der Straffreiheit entzogen? 2. Hört der bei einem Aufstande von Plünderern aus einer Verschlußbrennerei entfernte Branntwein damit auf, im Sinne des BranntwMonG. 1918 unter amtlicher Überwachung zu stehen? 3. Darf bei Gefahr der Plünderung der Ablieferungspflichtige über den der Ablieferungspflicht unterliegenden Branntwein im Interesse der Monopolverwaltung wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag verfügen? 4. Über das Zusammentreffen der Hinterziehung von Freigeld und von anderen Branntweinmonopolabgaben des BranntwMonG. 1918.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E9300117

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