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Aktenzeichen I 4/26

Datum 26.02.1926

Leitsatz 1. Kann ein Beschluss, durch den das gegen einen erkennenden Richter erster Instanz angebrachte Ablehnungsgesuch abgelehnt worden ist, noch in der Revisionsinstanz angefochten werden? 2. Zum Begriff der preissteigernden unlauteren Machenschaften im Sinne des § 8 PreistrVO. 1923. a) Strafbarkeit kreditverteuernder unlauterer Machenschaften, die zwar nicht für sich allein, aber in Verbindung mit gleichartigen Machenschaften anderer Kreditgeber preissteigernd wirken können. b) Preissteigernde Wirkung hoher Zinsen. 3. Sind die vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen die Preistreibereiverordnung dadurch zu Verbrechen geworden, daß für besonders schwere Fälle Zuchthaus angedroht wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E92F0111

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