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Aktenzeichen I 83/26

Datum 19.02.1926

Leitsatz Ist eine Handlung unter dem Gesichtspunkte der Selbstbegünstigung auch dann straflos, a) wenn ihr "Hauptzweck" ist, einem anderen Teilnehmer an der Haupttat Hilfe zu leisten, b) wenn der Handelnde nur irrig annimmt, wegen einer Vortat Bestrafung fürchten zu müssen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E92B0101

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