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Aktenzeichen II 11/26
Datum 18.02.1926
Leitsatz Ist im Fall der Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 211 StPO.) die Aburteilung des früher nach § 204 StPO. außer Verfolgung Gesetzten zulässig, wiewohl erst in der Hauptverhandlung neue Tatsachen hervortreten, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E92A0099
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