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Aktenzeichen I 518/25

Datum 12.02.1926

Leitsatz 1. Ist der Notstand nach § 54 StGB. Straf- oder Schuldausschließungsgrund? Wirkt er auch zugunsten der nicht in Notstand handelnden Teilnehmer? 2. Zur Auslegung des § 49 a StGB. 3. Nach welchen Gesichtspunkten sind eine Aufforderung und deren Annahme sowie ein Erbieten und dessen Annahme zu beurteilen, die auf die Abtreibung der Leibesfrucht einer in Notstand befindlichen Schwangeren gerichtet sind? 4. Wird die Strafbarkeit einer Erklärung im Sinne des § 49 a StGB. schon dadurch ausgeschlossen, daß der Erklärende den äußeren Tatbestand des erstrebten Verbrechens oder einer Teilnahme hieran verwirklicht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E9270088

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